An dieser Stelle möchten wir Informationen geben, die bei der Orientierung zwischen den verschiedenen Ansprechpartnern, Erlässen und Gesetzen helfen sollen:
- Übergang Schule - Ausbildung / Hürden für junge Geflüchtete Stand Juli 2018
- Junge Geflüchtete im Übergang Schule - Beruf; Weiterbildungsangebote, Sprachkurse und Beratung in Bremen - eine Handreichung für 2018
- Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Ausbildung kann Bleibeperspektiven für Geflüchtete verbessern - ein Link
- Übersichten und Arbeitshilfen der GGUA Flüchtlingshilfen - ein Link
- 5 Phasen der Integration - ein Aufsatz (auch als PDF)
- Interview: Wir verlieren das Humanitäre aus den Augen - ein Link
- Studie: Wie gelingt Integration - eine PDF
- Anforderungen an arbeitsmarktspolitische Maßnahmen zur Förderung geflüchteter Frauen im Land Bremen - eine PDF
Junge Geflüchtete im Übergang Schule - Beruf Weiterbildungsangebote, Sprachkurse und Beratungssellen in Bremen
Die Handreichung richtet sich an Lehrende, Betreuende und Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten und bietet eine wichtige Momentaufnahme der bestehenden Angebotslandschaft für junge Geflüchtete. Darüber hinaus werden Zugangswege aufgezeigt. Broschüre im PDF Format
Das Magazin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erklärt in diesem Artikel, inwiefern der Gesetzgeber mit aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen Betrieben entgegenkommt, die Auszubildende und Fachkräfte benötigen.
Der Bereich der Migrations- und Flüchtlingsberatung ist ein unübersichtliches und komplexes Rechtsgebiet. Die rechtlichen Grundlagen unterliegen einer beständigen Entwicklung. Auf den Seiten der GGUA Flüchtlingshilfe gibt es eine Reihe an hilfreichen Übersichten und Arbeitshilfen.
Der folgende Text ist ein Auszug aus dem Artikel 'Vernetzte Angebote vom Einstieg bis zur Integration - Chancen und Hürden der Flüchtlingsintegration' von Markus Saxinger. Der Artikel ist erschienen in FS Forum Strafvollzug, März/April 2017, Jg. 66, ISSN 1865-1534, S.98-102
Eine PDF des gesamten Textes finden Sie hier.
1. Ankunft
Nach der Ankunft in Deutschland gilt es einen Ruhepunkt zu finden. Die Fragestellungen sind sehr allgemein und trotzdem elementar: „Wo bin ich?“ „Wo kann ich mich aufhalten und Ruhe finden?“ „Welche Möglichkeiten stehen mir jetzt offen?“ An diesem Punkt ist es für die potentiellen asylantragstellenden wichtig, die Abläufe, die das Asylverfahrensgesetz oder die Jugendhilfe vorsehen, transparent zu machen und die folgende Frage zu verdeutlichen: „Welche Rechte und Pflichten habe ich, und wie kann ich diese geltend machen?“
Die folgenden Akteure tragen in dieser Phase eine besondere Verantwortung: Die Polizei ist meist die erste offizielle Stelle des Landes, mit der ein Flüchtling in Kontakt tritt. Ihr gegenüber kann ein Asylgesuch geltend gemacht werden. Es erfolgt dann eine Weiterleitung an das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF oder bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an die jeweiligen Jugendämter. Dann treten die Ankommenden mit Trägern der Unterkünfte, bzw. Jugendhilfeeinrichtungen sowie mit Sozialämtern in Kontakt. Optimalerweise sind an den Unterkünften oder in der räumlichen Nähe Unterstützungs- und Beratungsstrukturen verfügbar. Diese können in der Phase des Ankommens einen wichtigen und richtungsweisenden Beitrag für den Verlauf von Asylverfahren und die weiteren Schritte in Richtung Integration bieten. Nicht selten basieren die verfügbaren Unterstützungs- und Beratungsstrukturen auf ehrenamtlichem Engagement.
2. Orientierungsphase I
Hier gilt es einen Rückzugsort, eine Privatsphäre herzustellen und damit zugleich einen Zustand, den die geflüchtete Person fluchtbedingt über einen längeren Zeitraum nicht mehr hatte (und was im Rahmen von Notunterkünften auch weiterhin schwer realisierbar ist). Die Frage „Wo bin ich?“ verlangt nach deutlicherer Konkretisierung bis hin zu einer ersten Auseinandersetzung mit dem neuen Land „Wie funktioniert Deutschland?“. Es gilt elementare Dinge zu erlernen, wie z.B. die Benutzung des Nahverkehrs, das Einkaufen alltäglicher Dinge und die elementaren Umgangsweisen in Deutschland. Doch auch vor dem Hintergrund diverser Umverteilungen zu Beginn eines Asylverfahrens stellt sich die Frage: „Wo bleibe ich?“ Die Fragestellung nach den Rechten und Pflichten konkretisiert sich zu den Möglichkeiten die sich einem bieten: „Wo kann ich Deutsch lernen?“ „Wo kann ich zur Schule gehen?“ und für Eltern ganz zentral: „Wo können meine Kinder zur Schule gehen?“
Die Liste der an dieser Stelle relevanten Akteure wächst jetzt:Das BAMF bleibt bedeutend, wenn auch in Alltag Geflüchteter der Kontakt mit Sozialämtern und jetzt auch den Ausländerbehörden direkter Wahrgenommen wird. Ein erster Kontakt zu Schulen (für Kinder und Minderjährige) bzw. Bildungseinrichtungen (meist für Sprachkurse) findet jetzt optimalerweise statt. Trägern der der Unterkünfte bzw. Jugendhilfeeinrichtungen und Jugendämter spielen jetzt eine wichtige Rolle darin, über bestehende Angebote zu Informieren und Zugänge zu ermöglichen. Die erwähnten Unterstützungs- und Beratungsstrukturen leisten hier einen wichtigen Beitrag. In einzelnen Fällen, in denen die betreffenden Personen schon eine Orientierung hin zu Arbeit oder Qualifizierung anstreben, kommt jetzt bereits ein Kontakt zu Arbeitsagenturen, IvAF und IQ-Netzwerken sowie zu weiteren Arbeitsmarktakteuren zustande.
3. Orientierungsphase II
Die Fragen der geflüchteten Menschen beginnen nun konkreter zu werden. Die Frage „Wo bleibe ich?“ wird vor dem Hintergrund der Umverteilung und des provisorischen Lebens in Gemeinschaftsunterkünften immer bedeutender. Hinzu kommt die Ungewissheit, ob es in Deutschland, dem Land in dem man sich inzwischen orientiert, überhaupt möglich sein wird zu bleiben. Der Umgang mit der Bürokratie von Ämtern und Behörden bestimmt das Leben in zunehmendem Maße: „Was steht in dem Brief der Behörde?“ wird angesichts der kaum verständlichen Inhalte amtlicher Bescheide eine der zentralen Fragen in der Orientierungsphase II. Die Suche nach vertrauenswürdigen Personen, die im behördlichen Umgang zur Seite stehen und nach Möglichkeit Unterstützung in Rechtsfragen bieten können wird sehr wichtig. Auch die Frage nach Deutschkursen und zusätzlichen Möglichkeiten Deutsch zu Praktizieren und zu verbessern bestimmt jetzt den Alltag. Die Gedanken reichen jetzt weiter in die Zukunft mit Fragen wie: „Kann ich / können meine Kinder einen Schulabschluss erlangen, eine Ausbildung machen, studieren?“ und schließlich „Kann ich eine Arbeit finden? Kann ich in meinem Beruf arbeiten? Was muss ich noch lernen, damit mir das gelingt? Und wo?“ Weiterhin bleiben die Akteure BAMF, Jugendämter, Sozialämter und Ausländerbehörden, sowie die Träger der Unterkünfte bzw. Jugendhilfeeinrichtungen bedeutsam. Doch jetzt gewinnen jetzt Akteure wie Schulen oder Bildungseinrichtungen aber auch die Arbeitsagenturen oder Jobcenter, die IvAF- und IQ-Netzwerke, sowie weitere Arbeitsmarktakteure an Bedeutung. Wege in Richtung Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration werden jetzt nach Möglichkeit aktiv beschritten. Die Rolle von Unterstützungs- und Beratungsstrukturen (haupt- und ehrenamtlich) bleibt essentiell.
4. Integrationsphase I
In dieser Phase sind die Fragen nach der praktischen Organisation und Ausgestaltung des eigenen Lebens im Zielland vorrangig. Die Integration in Arbeit wird zu einer ganz zentralen Fragestellung: „Wo und wie bewerbe ich mich um einen Arbeitsplatz/ein Praktikum/eine Ausbildung/ein Studium?“ und damit verbunden stellt sich die Frage nach Finanzierungsmöglichkeiten der angestrebten Qualifizierungen. Eine berufsspezifische Verbesserung der Deutschkenntnisse wird angestrebt und weitere Qualifizierungsbedarfe werden in zunehmendem Maße erkannt, um praktisch in die gewünschte Beschäftigung zu finden. Auch stellt sich die Frage nach der Perspektive der eigenen Kinder, wie sie hinsichtlich Schulabschluss, Ausbildung oder Studium unterstützt werden können. Zudem stellen sich in dieser Phase häufig Fragen wie bzw. ob ein Umzug in eine andere Stadt oder Reisen ins Ausland möglich sind. Sofern die Familienmitglieder noch nicht beisammen sind, stellt sich spätestens jetzt die Frage nach einer Realisierung der Familienzusammenführung und auch dem Nachholen weiterer Angehöriger. Die zentralen Akteure sind jetzt die Arbeitsagenturen oder Jobcenter, IvAF- und IQ-Netzwerke, sowie weitere Arbeitsmarktakteure. Auch Schulen und Bildungseinrichtungen kommt eine zentrale Bedeutung zu. BAMF, Jugendämter, Sozialämter, Ausländerbehörden bleiben meist wichtige Akteure und evtl. Träger der Unterkünfte oder der Jugendhilfeeinrichtungen sofern man in dieser Phase noch über keine eigene Wohnung verfügt. Die Unterstützungs- und Beratungsstrukturen bleiben ebenfalls wichtig und werden von einigen Personen jetzt auch intensiver in Anspruch genommen, als zuvor, weil das Konzept „Beratung“, wie es hierzulande existiert jetzt besser verstanden und angenommen Wird, aber auch über persönliche Bindungen zu Beratenden, die im Zuge regelmäßigen Kontakts entstehen kann.
5. Integrationsphase II
In dieser Phase sind bereits Erfahrungen im Arbeitsleben gemacht worden man findet sich im Großen und Ganzen in Deutschland zurecht und verfügt über soziale Kontakte. Jetzt geht es darum, den bisher erfolgten Stand der Integration zu verstetigen und eigene Wünsche und Vorstellungen des Lebens voranzubringen. Dementsprechend differenzieren sich die wesentlichen Fragestellungen jetzt aus: „Wie bringe ich meine Ausbildung/mein Studium/meine Maßnahme zu einem erfolgreichen Abschluss? Kann ich meinen Job behalten?“ Fragen nach weiterer Qualifikation und Verbesserung der eigenen Deutschkenntnisse werden wichtig, um sich in der beruflichen und finanziellen Stellung zu Verbessern und qualifikationsadäquat arbeiten zu können. „Kann ich den Beruf wechseln? Kann ich meine beruflichen Erfahrungen und Talente besser einbringen?“ Und nicht zuletzt die Frage danach, wie die eigenen Kinder darin unterstützt werden können, einen Schulabschluss zu erlangen, eine Ausbildung zu absolvieren oder zu studieren? Doch auch trotz der bisher erfolgten Integrationsleistungen treten in dieser Phase eher subtile kulturspezifische Details verstärkt ins Bewusstsein: „Wie verhalte ich mich / was sage ich in bestimmten Situationen? Verstärkt stellen sich Fragen, ob ein Umzug in eine andere Stadt, Reisen oder gar Arbeit im Ausland möglich sind. Doch auch in der Integrationsphase II ist die Frage des Familiennachzugs für viele Flüchtlinge noch nicht zufriedenstellend geklärt.
Arbeitsagenturen, Jobcenter, IvAF- und IQ-Netzwerke, sowie weitere Arbeitsmarktakteure bleiben zentrale Akteure, genauso wie Schulen oder Bildungseinrichtungen. Bei letzteren geht es jetzt um Qualifizierung und berufsbezogene Deutschkenntnisse. Unterstützungs- und Beratungsstrukturen bleiben relevant, auch wenn sich hier eine Verschiebung zu spezifischen Beratungsangeboten, wie z.B. Gründungsberatung, abzeichnet.
Hürden
Leider gibt es nach wie vor eine Reihe von Hürden, die ein erfolgreiches Durchlaufen der beschriebenen Phasen zu Integration verhindern oder deutlich verzögern. Eine sehr praktische Hürde zeigt sich bei der vulnerablen Gruppe der Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) aber auch anderen Flüchtlingen in der entsprechenden Alterskategorie. Es fehlen passende Angebote zur Heranführung an die Ausbildungsreife nach Beendigung der Schulpflicht, was in der Mehrzahl der Bundesländer bei 18 Jahren liegt. Das führt dazu, dass sehr viele von ihnen die Schule ohne Schulabschluss beenden müssen. Dabei ist weniger die Formalität des Schulabschlusses das Problem, als vielmehr die sehr häufigen Defizite in der Grundbildung und in Deutsch, was eine erfolgreiche Teilnahme an der Berufsschule während einer Ausbildung oft verhindert. Doch bei den etwas älteren Flüchtlingen sieht es keinesfalls besser aus. Jenseits der Schulpflicht erweisen sich fehlende Zugänge zu Deutschkursen als Hindernis, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Dementsprechend verbringen viele Flüchtlinge viel Zeit, in der sie die Deutsch lernen und eine Ausbildung machen oder gar studieren könnten, mit Warten auf eine positive Entscheidung in ihren Asylverfahren durch das BAMF oder das Verwaltungsgericht. Diese Zeiten des Wartens sind zudem sehr belastend, weil sie eine ständige Unsicherheit hinsichtlich des Verbleibs in Deutschland mit sich tragen und das Schicksal einer Abschiebung droht. Es fällt schwer in einer solchen Situation eine konstruktive Zukunftsplanung vorzunehmen. Die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende sowie viele Angebote im Rahmen der Deutschsprachförderverordnung (DeuföV) bleiben auf die Herkunftsländer Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien beschränkt. Die Unsicherheit über die eigene Zukunft (Bleibeperspektive?) und eine dauerhafte Trennung von der Familie belasten die betroffenen Flüchtlinge und wirken sich negativ auf Lerneffekte aus. Auch Betriebe beklagen die Ungewissheit hinsichtlich der Bleibeperspektive eines Flüchtlings, den sie beschäftigen bzw. ausbilden wollen.
Positive Entwicklungen
Schließlich gibt es eine ganze Reihe positiver Entwicklungen, die eine Integration deutlich befördern. Hierzu zählt der Wegfall der Vorrangprüfung in der Mehrzahl der Arbeitsagenturbezirke in Deutschland, was die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses wesentlich erleichtert. Mit der Absenkung des Arbeitsverbotes auf die ersten drei Monate in Deutschland (gegenüber zuvor 12 Monaten) ermöglicht Flüchtlingen frühzeitig eine Arbeitsaufnahme in Erwägung zu ziehen. Die Einführung der sogenannten „Ausbildungsduldung“ garantiert den Flüchtlingen den Verbleib im Lande während sie die Ausbildung durchführen und weist auf die anschließende Option eines Aufenthaltstitels zwecks qualifizierter Beschäftigung und gibt den ausbildenden Betrieben Rechtssicherheit. Begrüßenswert ist zudem die Öffnung der Integrationskurse und die starke Ausweitung der berufsbezogenen Sprachförderung für Asylsuchende aus Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien bereits im laufenden Asylverfahren. Auch die Öffnung der Ausbildungsförderungsmöglichkeiten Berufsausbildungsbeihilfe BAB, dem Ausbildungsgeld, der Berufsvorbereitung (BvB), Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) und Außerbetriebliche Ausbildung (BaE) sowohl für Asylsuchende aus den erwähnten Herkunftsländern, denen derzeit eine hohe Bleibeperspektive attestiert wird, sowie für Geduldete. Dadurch werden die Erfolgsaussichten einer dualen Ausbildung wesentlich verbessert.
Bedenkliche Entwicklungen
Die Tatsache, dass Asylsuchende aus allen anderen Herkunftsländern, darunter auch Afghanistan, dem Land aus dem nach Syrien die derzeit meisten Flüchtlinge nach Deutschland kommen, keinen Zugang zu Integrationskursen, den berufsbezogenen Deutschkursen nach der Deutschsprachförderverordnung und zur Ausbildungsförderung erhalten ist bedenklich. Diese Flüchtlinge, von denen erfahrungsgemäß ein großer Teil in Deutschland bleiben wird, werden dadurch in ihren Integrationsmöglichkeiten massiv behindert. Zudem erzeugt dies Rivalitäten gegenüber Flüchtlingen anderer Herkunftsländer, die aufgrund ihrer Nationalität in den Genuss dieser Maßnahmen kommen. Insbesondere bei den Flüchtlingen aus Afghanistan ist derzeit festzustellen, dass infolge medienwirksamer Abschiebungen und ständiger Bekundungen durch die Politik, das Land sei sicher, Verunsicherung geschürt wird. Das führt dazu, dass einzelne in Panik verfallen und zu falschen Schlussfolgerungen kommen, wie z.B. unterzutauchen oder in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag zu stellen. Beides hat rechtlich negative Konsequenzen und bietet keinerlei Perspektive einer Integration. Auch die Ausbildungsduldung zeigt sich nicht überall Deutschland als erfolgversprechend. Denn der Freistaat Bayern schafft es per Erlass auf Landesebene die bundesgesetzliche Regelung zu unterlaufen, indem in den Meisten Fällen, in denen jemand von der Regelung profitieren könnte, zuvor Arbeitsverbote erlassen werden, die die Aufnahme einer Ausbildung verhindern. Auch außerhalb des Freistaates gibt es eine Reihe von Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen Geduldete per Arbeitsverbot systematisch an der Aufnahme einer Ausbildung gehindert werden.
Fazit
Während einerseits signifikante Fortschritte zur Förderung der Flüchtlingsintegration gemacht wurden und eine konsequente Fortführung dieser eingeschlagenen Wege Früchte tragen wird, ist gleichzeitig festzustellen, dass die zunehmende Selektion nach Herkunftsländern den Integrationsbemühungen stark entgegenwirkt. Generell wirken derzeit Kräfte pro und contra Flüchtlingsintegration, mit der Konsequenz, dass die regionalen Unterschiede in Bezug auf die Wirkung der Flüchtlingsintegration sehr stark geworden sind und dass gleichzeitig die Gesetzeslage und die Erlasslage gegenüber den Verwaltungen einem ständigen Wandel unterworfen sind, dessen endgültige Tendenz derzeit noch nicht absehbar sind.
Literatur:
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: IAB Kurzbericht 24/2016
Mbolela, Emmanuel: Mein Weg vom Kongo nach Europa Zwischen Widerstand, Flucht und Exil 4. Auflage, Mandelbaum Verlag 2015
Prof. Dr. Hannes Schammann ist Juniorprofessor für Migrationspolitik an der Universität Hildesheim. Im Interview mit dem IQ-Netzwerk Niedersachsen spricht er über den Aspekt der Leistung in Bereichen des Spracherwerb und Arbeitsmarkt und wie dieser sich auf das Bleiberecht von Asylbewerbern auswirkt. Das Interview finden Sie hier.
Diese Studie präsentiert die Ergebnisse aus qualitativen Interviews mit 62 Asylsuchenden ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland. Ausgangspunkt war die Feststellung, dass es zu wenig fundiertes Wissen über die Lebenslagen von Flüchtlingen in Deutschland gibt. Die Zielgruppe waren hierbei Flüchtlinge in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft. In diese Zeit fielen sowohl das Asylverfahren, die Aufnahme und Versorgung, die Betreuung und Beratung, sowie Kontakte zur Bevölkerung. Besprochene Themen waren unter anderem die Zufriedenheit mit dem Wohnort, Wege in den Arbeitsmarkt, soziale Teilhabe und die Frage nach der Bleibeperspektive.
Die Studie ist in 9 thematische Kapitel gegliedert. Auszüge aus den Interviews sind entsprechend thematisch in den jeweiligen Kapiteln zu finden. Ergebnisse aus den Interviews sind in den Kapitel zum Teil graphisch dargestellt bzw. tabellarisch oder in Kästen zusammengefasst.
Im Rahmen des ZFG-Projekts 'Frauen und Flucht' hat 'bin' aktiv an einer Arbeitsgruppe mitgewirkt. Das Ergebnis ist ein Katalog von Kriterien, die bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Integration geflüchteter Frauen berücksichtigt werden sollten.
Den Link zu ddem Kriterienkatalog finden Sie hier.